Ein bisschen Gras muss sein

Die Altmark als legale Anbau- & Konsumregion für Cannabis

Die Altmark macht regelmäßig Schlagzeilen mit dem Anbau von Hanf in großen Plantagen. Ohne staatliche Kontrolle wird dort Cannabis für den Schwarzmarkt produziert. Das muss sich ändern.

In Deutschland leben 4 Millionen Menschen, die regelmäßig Cannabis konsumieren und 17 Millionen Menschen, die Cannabis schon einmal im Leben konsumiert haben. Die Altmark sollte dieses Potential nutzen.

Durch die Einrichtung eines Coffee-Shops in der Innenstadt ergeben sich für alle BürgerInnen folgende Vorteile:

  • Erfolgreicher Jugendschutz durch Austrocknen des Schwarzmarktes
  • Steuereinnahmen durch kontrollierten Verkauf
  • Weitere Arbeitsplätze entstehen
  • SchmerzpatientInnen und Krebskranke können auf ein natürliches Mittel zurückgreifen
  • Die Polizei kann sich mehr und effektiver um Diebstahl und andere Verbrechen kümmern
  • Das Bundesverfassungsgericht hat „das Suchtpotential der Cannabisprodukte als sehr gering eingestuft“ (BVerfG 9.3.1994)
  • Steuereinsparungen können für Suchtprävention und Beratung genutzt werden

Den Flyer gibt es hier als Download

Häufig gestellte Fragen zum Thema Cannabis

„Cannabis ist doch nicht harmlos. Der Konsum kann doch abhängig und psychisch krank machen?“

Cannabis ist nicht harmlos. Er ist immer noch ein Stoff, der bei sehr häufigem und übermäßigem Gebrauch zu gesundheitlichen Schäden führen kann. Das ist wie bei Alkohol und Nikotin, die auch nicht kriminalisiert werden. Die gesundheitlichen Risiken des Cannabisgebrauchs sind abhängig davon, auf welche Weise und in welcher Frequenz Cannabis genutzt wird. Es gibt Anzeichen dafür, dass riskanter (also hochfrequenter) Konsum von Cannabis zu einer psychischen Abhängigkeit führen kann. Die Gefahr der psychischen wie auch physischen Abhängigkeit ist jedoch bei Alkohol viel größer. Ob Cannabis zu psychischen Erkrankungen führt, ist wissenschaftlich umstritten.

 

„Wird nicht die Hemmschwelle, Cannabis zu konsumieren, durch die Legalisierung verschwinden und es so zu einem verstärkten Konsum in Deutschland kommen?“

Daten der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) zeigen, dass es keinen erkennbaren Zusammenhang zwischen der nationalen Rechtslage und dem jeweiligen Cannabiskonsum gibt. In Italien ist beispielsweise die Konsumrate nach einer Strafverschärfung angestiegen, in Griechenland trotz einer Lockerung der Strafvorschriften gesunken. Vielmehr sind offenbar kulturelle und andere Faktoren für die Entwicklung der Konsumraten ursächlich.

Anhand der Erfahrungen mit ähnlichen Liberalisierungen von Cannabis in Ländern wie Portugal, Schweiz, den Niederlanden oder Tschechien ist davon auszugehen, dass auch die kontrollierte Abgabe in Deutschland nicht zu einer Ausweitung des Konsums führen wird. In den USA wurde in manchen Bundesstaaten der Besitz von einer geringfügigen Menge (30g) in den 70er Jahren straffrei gestellt. In den folgenden Jahren war der Anstieg des Konsums geringer als in den anderen Bundesstaaten mit der härteren gesetzlichen Regelung. Ein Vergleich in Deutschland zeigt ebenfalls keinen Zusammenhang zwischen der Verfolgungsintensität in den Bundesländern und der jeweiligen Intensität des Cannabisgebrauches.

Wir wollen zudem die Auswirkungen des Gesetzes regelmäßig evaluieren, um so möglichen Fehlentwicklungen rechtzeitig begegnen zu können.

 

„Cannabis gilt als Einstiegsdroge. Wird die Freigabe nicht dazu führen, dass viel mehr Menschen auch harte Drogen konsumieren?“

Die Behauptung, Cannabis sei eine Einstiegsdroge, ist mittlerweile klar widerlegt. Das Bundesverfassungsgericht hat diese These bereits 1994 abgelehnt. Auch eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (Thomasius, 2007) fand keine Belege für ein durch die Substanz Cannabis herbeigeführten späteren Gebrauch anderer Drogen (pharmakologische Schrittmacherfunktion). Ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Gebrauch von Cannabis und dem von Opiaten besteht nicht. Sonst ließe sich der Anstieg des Cannabiskonsums und der gleichzeitige Rückgang des Heroinkonsums vor einigen Jahren nicht logisch erklären. Ein chronologischer Zusammenhang zwischen dem Gebrauch von Cannabis und dem späteren Konsum anderer Drogen ist ebenfalls kein Argument. Ein solcher Zusammenhang besteht auch bei Kaffee oder Tabak.

 

„Cannabis ist Grund Nummer Eins, warum Jugendliche eine Suchtberatungsstelle aufsuchen. Darf man diese Droge freigeben?“

Nein, im Gegenteil. Die Zahlen zeigen, dass endlich ein funktionierender Jugendschutz eingeführt werden muss. Der Dealer auf dem Schwarzmarkt fragt nicht nach dem Personalausweis. Die kontrollierte Abgabe ist also gerade eine Möglichkeit, den Jugendschutz auch effektiv durchzusetzen. Durch einen regulierten, legalen Markt für Erwachsene, wird der Erwerb oder Besitz von Cannabis durch Jugendliche unter 18 Jahren durch das Gesetz vollständig untersagt. Ähnlich wie bei hartem Alkohol ist für sie dieser Stoff gerade nicht freigegeben. Zudem sieht das Gesetz strenge Regelungen zum Jugendschutz vor, beispielsweise ein Verbot, Cannabisfachgeschäfte zu betreten.

 

„Bleibt der Schwarzmarkt für Jugendliche nicht einfach bestehen?“

Der Großteil der Konsumenten sind Erwachsene. Wenn diese eine Möglichkeit haben, Cannabis auf legalem Wege zu erwerben, werden sie auf diese Möglichkeit zurückgreifen. Der Schwarzmarkt wird damit zusammenbrechen. Das entspricht auch den historischen Erfahrungen aus den USA nach dem Ende der Prohibition gegen Alkohol. Ein reiner Schwarzmarkt für Jugendliche ist für die Organisierte Kriminalität nicht ertragreich genug; für Alkohol gibt es einen solchen Schwarzmarkt auch nicht.

 

„Das Gras von heute ist nicht mehr das Gras von 1968, sondern viel potenter.“

Immer wieder wird behauptet, dass der THC-Gehalt in den letzten Jahren „durch Gentechnik“ und Indoor-Anpflanzungen exorbitant gestiegen sei. Zumindest für den deutschen Markt stimmt dies nicht. Die Deutsche Drogenbeobachtungsstelle spricht zwischen 2005 bis 2010 sogar von einem Rückgang des THC-Gehalts.

Letztlich sind die Schwankungen des THC-Gehaltes aber Folge der Prohibition und des dadurch entstehenden unkontrollierten Schwarzmarktes. Dem Problem kann man also mit einem regulierten legalen Markt begegnen. Hier sind THC-Gehalt und die Reinheit der Substanz klar vorgegeben und für den Konsumenten durch die Deklaration sofort offensichtlich. Dies schützt auch die Gesundheit der KonsumentInnen.

 

„Durch die Regelung zur geringen Menge haben wir doch heute schon eine Entkriminalisierung der KonsumentInnen.“

Derzeit werden Jahr für Jahr etwa 100.000 Menschen wegen des Cannabisbesitzes polizeilich verfolgt. Die Behauptung, dass KonsumentInnen im Zusammenhang mit dem Eigenbedarf keine Strafverfolgung fürchten müssen, ist falsch. Nach wie vor ist die Einstellungspraxis in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Das gilt nicht nur für den Wert der geringen Menge, sondern beispielsweise auch für die Frage, wie mit „Wiederholungstätern“ umgegangen wird. Zudem bedeutet diese Regelung immer noch, dass Betroffene mit polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen zu rechnen haben. Letztendlich liegt die Entscheidung über die Einstellung des Verfahrens immer im Ermessen des/der jeweiligen StaatsanwältIn. Viele Cannabiskonsumenten müssen derzeit überdies mit verkehrsrechtlichen Sanktionen rechnen, obwohl sie gar nicht unter Einfluss von Cannabis am Straßenverkehr teilgenommen haben.