Mobilitätsgarantie – Verkehrswandel in ländlichen Räumen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN KV Altmark steht für einen nachhaltigen und effektiven Verkehrswandel in den ländlichen Räumen, welche die Altmärker*innen nicht unverhältnismäßig belastet. Unser Ziel ist das Schaffen von umfangreichen Mobilitätsangeboten in der gesamten Altmark. Bereits vorhandene Strukturen für das Auto sollen dabei nicht abgebaut werden. Stattdessen muss der öffentliche Personennahverkehr massiv ausgebaut werden, um so eine echte Option für Alltags-, Schul-, und Berufsverkehr darzustellen.

Die Grundlage dafür bildet eine altmärkische Mobilitätsgarantie. Das heißt für uns:

Von 5:00 bis 23:00 gibt es mindestens einen stündlichen Takt zwischen den Mittelzentren sowie flexible und individuelle Angebote bis zu der Haustür.

Dies ist Grundlage und Orientierung für ein effizientes und nachhaltiges ÖPNV-Konzept innerhalb ländlicher Räume.

Zur Realisierung und Ergänzung sehen wir folgende Schwerpunkte:

  • 1. Beförderung- und Mobilitäts-Angebote müssen massiv ausgebaut werden, weitere Streichungen von Landeslinien und Mobilitätsinfrastruktur aller Art darf es nicht geben.
  • 2. Grundzentren dürfen zu ihrem Status nicht an Einwohnerzahlen gemessen werden.
  • 3. Jeder Ort muss einen verlässlichen und regelmäßigen Anschluss an das ÖPNV-Netz haben.
  • 4. Kostenfreier ÖPNV für Schüler*innen, Studierende und Auszubildende.
  • 5. Einführung des 365 Euro Jahresticket für alle Altmärker*innen.
  • 6. Reaktivierung, Elektrifizierung und Ausbau alter Schienenstrecken.
  • 7. Bündelung von Mobilitätsdienstleistungen an Mobilitätsstationen (ÖPNV, Bike-und-Carsharing-Angebote, E-Ladestationen, etc.) z. B. an Ortsbahnhöfen.
  • 8. Mobilitätsangebote transparent und intuitiv mit einer Altmark-Mobilitäts-App machen, inklusive Rufbus-Buchung, Fahrrad-Reservierung und Ticketkauf, E-Fahrrad- und E-Auto-Ladestation-Suche – alles an einem Ort.
  • 9. Radverkehr durch Förderung und Sicherheit zu einer echten Alternative werden lassen, z. B. durch baulich getrennte Radwege zwischen Dörfern, innerhalb der Städte und durch mehr Abstell-, Reparatur- und Lademöglichkeiten.
  • 10. Je nach Forschungsstand sollen E-Ladesäulen, Wasserstofftankstellen oder vergleichbare Strukturen aufgebaut werden, insbesondere für Busse, Taxis, E-Räder und gewerbliche oder staatliche Automobile, sollte aber selbstverständlich auch Privatpersonen nicht vorbehalten werden.
  • 11. Förderung und Initiierung von diversen dezentralen Mobilitätsprojekten wie z. B. Mitfahrbänken oder Bürger*innen-Busse.
  • 12. Angebote des ÖPNV auch über Landes- und Landkreisgrenzen buchbar gestalten.

Beschlossen auf der digitalen Mitgliederversammlung am 10.06.2020.

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