PM Susanne Bohlander: Kommunalpolitiker*innen fordern: Einheitliche Regelung der Höchstgeschwindigkeit auf der sanierten K 1020, im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und im Interesse der Anwohner

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Seit die K 1020 nach ihrer Sanierung auf dem Abschnitt von Seehausen bis Abzweigung nach Beuster für den Verkehr wieder freigegeben ist, gibt es auf diesem ca. 4 km langen Straßenabschnitt neue Geschwindigkeitsregelungen.

Die Fraktion Die Linke – Bündnis90/Die Grünen macht dies zum Thema und hat in die Ausschüsse dazu einen Antrag eingebracht. Über den Antrag wird der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus, Soziales und Kultur am 21.3. und der Bau, Ordnungs-Umweltausschuss am 23.3. beraten.

Sachlage:

Die K 1020, Abschnitt Seehausen bis Einmündung nach Esack, ist seit letzten Dezember saniert. Auf dem ca. 4 km langen Abschnitt wechseln nun sechsmal (!) die Angaben zur Höchstgeschwindigkeit: Auf mehreren Abschnitten ist die Geschwindigkeit weiterhin auf 70 km/h begrenzt. Auf drei Abschnitten ist die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben. In diesen Abschnitten ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit (vermutlich) 100 km/h.

Die Folgen dieser Ausschilderung:

Dieser ständige und kurzzeitige Wechsel zwischen Festlegen und Aufheben der Geschwindigkeitsbegrenzung ist nicht sinnvoll:

Es besteht die Gefahr, dass Autofahrer bei diesem ständigen Wechsel und derart kurzen unterschiedlich festgelegten Abschnitten nicht abbremsen auf die zulässige Geschwindigkeit und damit die Geschwindigkeitsbegrenzungen im Bereich der Bushaltestellen, Ortschaften und Einmündungen nicht eingehalten werden.

Es handelt sich bei den Abschnitten ohne Geschwindigkeitsbegrenzung um zwei sehr kurze Abschnitte von 400 m und 470 m. Der dritte Abschnitt ist zwar 1,4 km lang, hat aber mittendrin eine Kurve, die laut Verkehrsschild als Gefahrenstelle gekennzeichnet ist und wo vermutlich eine Reduzierung der Geschwindigkeit aus diesem Grund angebracht ist.

Eine Anpassung der Geschwindigkeit auf durchgehend 70km/h ist auch in Anbetracht anderer Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Fußgänger angebracht. Die K 1020 ist nach der Sanierung lediglich ca. 50 cm breiter. Hinzu kommt: Der (bis auf die eine Kurve) gerade Verlauf der Straße und der neue Asphalt motivieren zum Schnellfahren. Die Straße ist für alle Verkehrsteilnehmer zugelassen.

Eine Begrenzung auf 70 km/h ist auch im Interesse der Anwohner in Wegenitz. Die Anwohner berichten, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h nicht eingehalten wird, weil ja kurz vorher und kurz danach wieder 100 km/h gefahren werden darf.

Die Fraktion Die Linke – Bündnis90/Die Grünen befürwortet aus diesen Gründen eine Festlegung auf 70km/h Höchstgeschwindigkeit für den gesamten sanierten Abschnitt der K 1020.

Die Festlegung von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Kreisstraßen und Landesstraßen ist Sache des Kreises / des Landes. Jedoch kann der Stadtrat sich gegenüber der zuständigen Behörde – der Kreis- oder der Landesstraßenbaubehörde – und gegenüber den politischen Vertretern (z.B. Landrat) mit seinen begründeten Bedenken äußern und um eine Änderung bitten – im Interesse der Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern und im Interesse der Anwohner an der K 1020.Fraktion Die Linke – Bündnis90/Die Grünen

Kathrin Baier und Susanne Bohlander