Wahlpannen in Salzwedel

Christian Franke, Sprecher der Grünen im Altmarkkreis Salzwedel und Stadtrat der Hansestadt Salzwedel, hat die Wahlpannen in Salzwedel zusammengefasst.

„Für mich war es immer entscheidend ein stabiles und verlässliches Wahlergebnis zu haben. Davon Sind wir in Salzwedel noch sehr weit entfernt.“

Fehler bei der Durchführung der Stichwahl in Salzwedel

Bei der Stichwahl der Bürgermeisterwahl in Salzwedel ist es zu mehreren Wahlpannen gekommen. Es haben Personen gewählt die nicht wahlberechtigt waren, Wahllokale wurden geändert ohne die Wahlberechtigten ausreichend zu informieren, eine Briefwählerin konnte nicht geheim wählen, da keine Wahlkabine zur Verfügung stand.

Erst forderte ich eine Nachzählung, um das Ergebnis zu bestätigen und für Klarheit zu sorgen, doch mit der Zeit erhärtete sich der Verdacht, dass es bei der Durchführung der Wahl handwerkliche und juristisch relevante Fehler gab. Nach der Wahl sind auf mich viele Personen zugekommen, die mir von Auffälligkeiten bei der Durchführung der Stichwahl berichteten. Fehler, die bei einem eindeutigen Wahlergebnis keine Relevanz besitzen, bekommen bei einem Wahlergebnis von nur 3 Stimmen Unterschied, Ergebnisrelevanz.

Die Wahlpannen habe ich in einem Einspruch zusammengefasst und dem Wahlleiter zur Überprüfung vorgelegt.

Videostatement zum Einspruch

https://www.youtube.com/watch?v=BTNPNhGcD54

Liveblog – Was passierte wann?

Die Ereignisse und Berichterstattung zu den Wahlpannen in Salzwedel haben sich oft überschlagen. Die Reihenfolge der Ereignisse sind hier im Liveblog zusammengefasst.

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[tab title=“8. März 2015: Knappe Stichwahl: Kandidaten trennen nur 3 Stimmen“]Die Stichwahl der Bürgermeisterwahl in Salzwedel ist denkbar knapp ausgegangen. Beide Kandidatinnen trennten nur 3 Stimmen. Sabine Blümel konnte 3952 Stimmen auf sich vereinen. Sabine Danicke bekam 3949 Stimmen. [/tab]

[tab title=“9. März: Forderung einer Nachzählung kommt auf“]

Volksstimme: Christian Franke kündigt Einspruch an

Salzwedel (zä) l Das Ergebnis war denkbar knapp. Lediglich mit drei Stimmen Vorsprung setzte sich bei der Stichwahl zum Salzwedeler Bürgermeister am Sonntag Sabine Blümel gegen Amtsinhaberin Sabine Danicke durch. Schnell machte deshalb am Sonntagabend die Forderung nach einer zweiten Auszählung der Stimmen die Runde. Dazu sieht Gemeindewahlleiter Matthias Holz allerdings keine Veranlassung. „Von Amts wegen ist das nicht vorgesehen.“

Holz geht davon aus, dass am Sonntag „ordnungsgemäß gezählt“ wurde. Deshalb habe er keine Handhabe und keinen Grund, das Ergebnis anzuzweifeln. Dienstag, wird sich der Gemeindewahlausschuss um 16 Uhr zusammensetzen und darüber entscheiden, ob das vorläufige amtliche Ergebnis Bestand hat.

Grünen-Stadtrat und Danicke-Unterstützer Christian Franke kündigte Montag allerdings an, dass es „einen Einspruch geben wird. Daran arbeite ich gerade“. Wichtig sei vor allem, die bislang als ungültig gewerteten Stimmen erneut zu prüfen, ob sie eventuell auch als gültig hätten eingestuft werden können.

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[tab title=“10. März: Wahlausschuss bestätigt Ergebnis trotz bekannter Wahlpanne“]

Volksstimme: Wahlverstoß in Pretzier | Es bleibt dabei: Keine Nachzählung

Salzwedel l Mit der Stichwahl vom Sonntag wird Gemeindewahlleiter Matthias Holz noch einige Arbeit haben. Zwar stellte der Gemeindewahlausschuss trotz eines Wahlverstoßes in Pretzier Dienstag bei einer Gegenstimme (Jürgen Reinke) das amtliche Endergebnis fest, doch es scheint durchaus möglich, dass mit Einsprüchen gerechnet werden muss. Zudem lehnte das Gremium die Überprüfung der 69 ungültigen Stimmzettel ab.

Holz räumte allerdings ein, dass es in Pretzier zu einem Wahlverstoß gekommen ist. Dort haben zwei Personen gewählt, die dazu nicht berechtigt gewesen waren. Offenbar hätten sie den zeitweisen großen Andrang genutzt, um an die Stimmzettel zu kommen. Dies sei aber erst später bemerkt, in die Niederschrift aber aufgenommen worden. „Ein menschlicher Fehler“, der aber für das für das Ergebnis nicht relevant sei. „Denn egal wie man rechnet: Sabine Blümel bleibt die Siegerin.“

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[tab title=“11. März: Wahlergebnis mit einer Stimme Unterschied festgestellt“]

Altmark-Zeitung: War es nur eine Stimme, die Blümel zum Sieg verhalf?

Der Bürgermeister-Wahlkrimi ging gestern weiter. Um es gleich vorwegzunehmen: Der Wahlausschuss bestätigte den Sieg von Sabine Blümel mit 3952 Stimmen und damit die Tylsenerin als Salzwedels neue Bürgermeisterin.
Amtsinhaberin Sabine Danicke hatte drei Stimmen weniger erreicht. Auch das bestätigte der Ausschuss.

Doch: Zwei Stimmen landeten in der Pretzierer Wahlurne, die dort nicht hineingehört hätten. Denn die beiden Wähler wohnten noch keine drei Monate in dem Salzwedeler Ortsteil – womit ihnen das Recht der Wahl abzusprechen ist, erläuterte Wahlleiter Matthias Holz. Somit könnte Sabine Blümel entweder zwei Stimmen mehr oder zwei Stimmen weniger haben. Letzteres würde bedeuten, dass sie Sabine Danicke um nur eine einzige Stimme geschlagen hat. Wahlausschussmitglied Jürgen Reinke forderte eine Nachzählung. Für ihn „eine Frage des Prinzips“.

Der Wahlleiter erläuterte die Rechtslage: „Emotional kann ich das verstehen.“ Juristisch, und nur danach habe der Ausschuss zu entscheiden, gebe es keine Handhabe – trotz des Pretzierer Patzers. So lange keine juristischen Einwände vorlägen, könne der Wahlausschuss lediglich die 69 ungültigen Stimmen prüfen. Holz bot an, dies zu tun, die gestrige Wahlfeststellung auf Donnerstag zu verschieben und die 69 Stimmen dann unter die Lupe zu nehmen. „Aber im Rathaussaal, wegen des dann zu erwartenden Publikumsandrangs“, bot er an.
Doch Siegfried Strauß und Doris Balsat sahen mit Vertrauen auf die versierten Wahlvorstände ebenso wie Matthias Holz keinen Grund dafür und stimmten für das Feststellen des Wahlergebnisses. Jürgen Reinke war dagegen. Walter Böhme fehlte.

Wie Christian Franke vom Wahlkampfteam von Sabine Danicke nach der Sitzung mitteilte, halte man an der Nachzähl-Forderung fest. Es gäbe konkrete Hinweise. „Wir lassen das noch juristisch prüfen“, bezog sich Franke auf sechs Briefwahlstimmen. Und: „Im Sinne eines echten Neuanfangs würde ich es begrüßen, wenn die Siegerin der Wahl die Überprüfung des Wahlergebnisses beantragen würde. Gerade, weil das Ergebnis so knapp ausgefallen ist, ist Gewissheit besonders wichtig“, fordert Carsten Brückner namens des Bürgerbundes.

Von Holger Benecke

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[tab title=“12. März: Gehbehinderter konnte im Wahllokal Gymnasium fast nicht wählen“]

Volksstimme: „Das war eine Diskriminierung Behinderter“

Salzwedel l Eigentlich wollte Uwe Bastian am Sonntag nur wählen gehen. Doch an diesem Vorhaben wäre der gehbehinderte Salzwedeler fast gescheitert: Denn mit seinem Rollator kam der 63-Jährige die Treppen in sein Wahllokal im Jahngymnasium nicht hinauf. Auf Hilfe wartete er lange vergeblich.

Zumindest theoretisch hatte die Wahlleitung wohl bedacht, dass auch behinderte Bürger zur Wahl kommen könnten, erzählt Bastian am Dienstagnachmittag. Denn vor der Tür der Schule habe ein Zettel mit der Nachricht gehangen, dass Bürger, die das Lokal nicht aus eigener Kraft erreichen, sich im Zimmer 11 melden sollen. Zudem gebe es einen Lift an der Außenseite der Schule, mit dem Gehbehinderte eigentlich problemlos in höher gelegene Stockwerke gelangen sollten.

Doch weder das Zimmer noch der Lift seien für ihn erreichbar gewesen, erzählt der Rentner. Eine ganze Weile habe er zunächst draußen gestanden und sogar hineingerufen, man möge ihm helfen. Als dann tatsächlich Leute aus dem Lokal kamen, die er persönlich um Unterstützung bitten konnte, hätten die nur mit den Achseln gezuckt. „Ich wollte schon wieder gehen“, sagt Bastian. „Da kam dann plötzlich doch eine Frau aus dem Gebäude und hat mir endlich geholfen.“ Eben diese Frau, die offenbar ehrenamtliche Helferin im Wahllokal war, habe ihm dann auch erzählt, dass am Wahltag eigentlich eine Person zur Bedienung des Lifts für Gehbehinderte vorgesehen war.

„Der hatte keine Lust, der hat sich abgemeldet.“

„Der hat sich aber abgemeldet, der hatte keine Lust“, habe die Frau gesagt.

Auch wenn er selbst am Ende doch noch wählen konnte, ist Uwe Bastian am Dienstag immer noch fassungslos über die Bedingungen in seinem Wahllokal. „Das war eine Diskriminierung Behinderter“, sagt er. Dass er so lange ohne jegliche Hilfe vor der Tür stehen musste, sei eine Frechheit. Bastian glaubt, dass wegen des fehlenden barrierefreien Zugangs etliche Wähler umgekehrt sein könnten, ohne ihr Kreuz gesetzt zu haben. „Dabei hat das Wahlergebnis doch gezeigt, dass jede Stimme zählt.“

Gemeindewahlleiter Matthias Holz erklärte gestern auf Nachfrage, vom Fehlen eines Helfers im Wahllokal am Jahngymnasium sei ihm nichts bekannt. Der Wahlvorstand habe erklärt, die Wahl ordnungsgemäß abgesichert zu haben. Auch davon, dass Bürger wegen fehlender Barrierefreiheit nicht wählen konnten, wisse er nichts, sagte Holz.

Norbert Block, Behindertenbeauftragter Salzwedels, sagte er habe ebenfalls von keinem Fall gehört, in dem Wähler wegen fehlender Barrierefreiheit nicht wählen konnten. Der übliche Weg für Behinderte sei zudem die Briefwahl. Im Fall von Uwe Bastian wäre es Aufgabe der Bürger, die aus dem Lokal kamen, gewesen, dem Rentner zu helfen.

Ob neben Uwe Bastian noch weitere Stimmberechtigte nur unter erschwerten Bedingungen oder gar nicht wählen konnten, ist also offen. Sollten aber tatsächlich mehrere Behinderte von der Wahl abgehalten worden sein, dürfte das den Befürwortern einer Überprüfung der Wahl zusätzliche Argumente verschaffen.

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[tab title=“13. März: Kommentar in der Altmark-Zeitung verbreitet falsche Tatsachen“]

Altmark-Zeitung: Bisher nichts als „heiße Luft“ (Kommentar von Ulrike Meineke)

Na klar ist es für die Danicke-Unterstützer jetzt „eine Frage des Prinzips“, das die Bürgermeister-Stichwahl-Stimmen nochmal nachgezählt werden sollen, wie Jürgen Reinke als Mitglied des Wahlausschusses sagte.

Der größte Unruhestifter nach der Wahl ist allerdings Politik-Neuling Christian Franke. Jeder weiß, dass er zu Sabine Danickes Wahlkampfteam gehörte. Jetzt macht er vage Andeutungen, was alles schief gelaufen sein könnte. Die Betonung liegt auf könnte.

Ein paar Beispiele: Im Wahllokal Jahn-Gymnasium sei eine Zeitlang eine Tür zu gewesen. Wenn nun jemand mit Handicap gerade zu dieser Zeit wählen wollte, wäre er nicht hereingekommen. So könnten Stimmen verloren gegangen sein. Oder: Einige Wähler standen vor dem Hort „Pedro und Janina“, weil das so auf ihrer Wahlbenachrichtigungskarte angegeben war. Der Hort wird aber gerade umgebaut, weshalb die Wähler in die Lessing-Grundschule verwiesen wurden. Das erfuhren sie auf einem Zettel am Hort. Für Franke auch ein Vorfall, der Danicke-Stimmen gekostet haben könnte.

Und nach der Sitzung des Wahlausschusses, der den Sieg von Sabine Blümel mit 3952 Stimmen gegenüber 3949 Stimmen für Sabine Danicke am Dienstag bestätigte, holt Christian Franke nochmal aus und fordert eine Nachzählung. Es gäbe „konkrete Hinweise“ und es gehe um sechs Briefwahlstimmen. Man prüfe das noch juristisch.

Am Donnerstag dann meldet sich der Grüne erneut zu Wort: Ein Salzwedeler habe am 8. März seine Briefwahlunterlagen im Wahllokal Jahn-Gymnasium abgeben wollen, sei von dort zum Bürgercenter geschickt worden. Dort sei die Briefwahlurne schon weg gewesen. Dem Mann sei gesagt worden, dass jemand käme und den Umschlag abholt. Franke mutmaßt nun, dass der Umschlag mit dem Wahlzettel theoretisch ausgetauscht worden sein könnte. Auch, dass auf dem großen Umschlag mit den Unterlagen Wahlkreis und Wählernummer per Hand notiert worden seien, ist Franke ein Dorn im Auge.

Für ihn steigt „die Zahl der Verdachtsfälle“ und deshalb sei für ihn nicht klar, wer nun die Wahl gewonnen hat.

Was Christian Franke bisher erreicht hat, sind eine Diskriminierung der Wahlvorstände und des Wahlausschusses sowie eine Verunsicherung bei den Salzwedelern. Und man wird den Eindruck nicht los, dass mancher mit Demokratie noch umgehen lernen muss. Der Wahlausschuss hat das Wahlergebnis bestätigt, auch wenn in Pretzier zwei Leute gewählt haben, die noch keine drei Monate dort wohnen und deshalb nicht hätten wählen dürfen. Der Wahlausschuss hatte auch Vertrauen in die versierten Wahlvorstände, sodass er auch die nochmalige Prüfung der 69 ungültigen Stimmen ablehnte.

Wenn Christian Franke konkrete Hinweise hat, dann soll er Einspruch gegen die Wahl einlegen. Das hat er bis gestern nicht getan. Einwände basieren nämlich nicht auf Vermutungen, sondern müssen juristisch fundiert sein. Wenn das so ist, hätte der Politiker an die Öffentlichkeit gehen können, sollen und müssen. Bisher ist das nichts als „heiße Luft“, die Unruhe gestiftet und erfahrene Wahlhelfer diskriminiert hat.

Von Ulrike Meineke 

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[tab title=“14. März: Nachzählung nur bei begründetem Verdacht“]

Volksstimme: Nachzählung nur bei begründetem Verdacht

Knapp, knapper, Salzwedel: Dass eine Bürgermeisterwahl an praktisch einer Stimme hängt, hat es in Sachsen-Anhalt bei einer Kreisstadt noch nicht gegeben. Hält das Ergebnis? Einfach noch einmal so nachzählen geht nicht, heißt es aus dem Innenministerium.

Salzwedel/Magdeburg. Es war am Sonntag ein Wahlkrimi mit Herzschlag-Finale: Von Beginn an lag Sabine Blümel bei der Auszählung vorne. Als die ersten Kernstadt-Stimmen eingingen, schmolz ihr Vorsprung gegenüber Sabine Danicke. Doch dann baute sie ihn bis zum letzten ausgezählten 31. Wahllokal auf 144 Stimmen aus. Nach Auswertung der beiden Briefwahlbezirke schmolz Blümels Polster jedoch auf drei Stimmen zusammen. Das Endergebnis – so wurde es auch zwei Tage später vom Wahlausschuss bestätigt.

Die Forderung einer Nachzählung kam unmittelbar am Wahlabend auf. „Allein die Tatsache, dass ein sehr knappes Ergebnis vorliegt oder dass ein unterlegener Bewerber dies verlangt, ist kein hinreichender Grund für eine allgemeine Nachzählung, wenn ansonsten keinerlei Anhaltspunkte für mögliche Fehlentscheidungen der Wahlvorstände vorliegen“, heißt es dazu aus der Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin im Magdeburger Innenministerium.

Am Dienstag wurden zwei falsche Stimmen bekannt
Protokolliert ist eine Fehlentscheidung in Pretzier. Dort haben zwei Einwohner gewählt, die dazu nicht berechtigt waren. Ein Fehler. Aber einer, der allein noch nicht ergebnisrelevant ist. Mal angenommen, diese beide Stimmen waren für Sabine Blümel. Wenn man sie nicht werten würde, hätte die Danicke-Herausforderin immer noch eine reguläre Mehrheit von einer Stimme.

„Ein begründeter Wahleinspruch setzt Fehler bei der Feststellung des Wahlergebnisses voraus, die so schwerwiegend sind, dass bei einwandfreier Durchführung der Wahl ein wesentlich anderes Wahlergebnis zustande gekommen wäre“, schreibt dazu das Büro der Landeswahlleiterin.

Konkret bedeutet das: Gibt es noch einen weiteren Zweifelsfall oder Fehler, ist dieser relevant für das Ergebnis. „Inwieweit eine Ergebnisrelevanz besteht, kann unter Umständen auch durch eine Nachzählung der Stimmen geklärt werden“, teilt das Innenministerium mit.

Einsprüche sind bis zum 25. März möglich
Aus dem Büro der Landeswahlleiterin heißt es aber auch: „Nur aufgrund der Tatsache, dass das Wahlergebnis sehr knapp ausgegangen ist, kann nicht unterstellt werden, dass den Wahlvorständen Fehler bei der Stimmauszählung und der Ergebnisermittlung unterlaufen seien und dass deshalb nachgezählt werden müsse.“ Es müssten vielmehr „besondere Umstände des Einzelfalls eine Nachprüfung rechtfertigen“.

Das Wahlergebnis ist am Donnerstag veröffentlicht worden. Es gibt Hinweise auf einzelne Umgereimtheiten. Die fehlende Barrierefreiheit am Jahngymnasium war eine solche. Bis 25. März können schriftliche Einsprüche bei Gemeindewahlleiter Matthias Holz eingereicht werden. Über die muss dann der Stadtrat entscheiden.

Knapp, knapper, Salzwedel.

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[tab title=“21. März: Fall einer Briefwählerin wirft Frage auf, ob Stichwahl korrekt ablief“]

Volksstimme: Ratlose Helfer, unsichtbarer Kurier

Verlief die Stichwahl um das Salzwedeler Bürgermeisteramt am 8. März korrekt? Der Fall einer Studentin lässt daran zweifeln. Angesichts des knappen Wahlausgangs erhalten die Befürworter einer Überprüfung damit weitere Argumente.

Salzwedel l Rund um die Stichwahl für das Salzwedeler Bürgermeisteramt ist ein weiterer Fall bekannt geworden, in dem die Stimmabgabe zumindest mit Ungereimtheiten ablief.

Eine Studentin, die ihren Namen nicht nennen möchte, berichtete im Gespräch mit der Volksstimme, sie habe sich Briefwahlunterlagen zusenden lassen, sich dann aber spontan dazu entschlossen, für die Abstimmung nach Salzwedel zu kommen und ihre Stimme im Heimatlokal im Jahngymnasium abzugeben. „Dass das möglich ist, stand ausdrücklich auf dem Bogen, den ich mit den Briefwahlunterlagen bekommen habe“, schilderte die junge Frau im Gespräch mit der Volksstimme.

„Sie wählen jetzt, dann kommt jemand, der die Unterlagen abholt.“ – Wahlhelferin der Stadt

Das übliche Prozedere wäre ihrer Meinung nach gewesen, dass ihre Briefwahlunterlagen im Heimatlokal eingezogen worden wären und sie stattdessen nur den Stimmzettel mit ihrem Kreuz ausfüllt, erklärte die junge Frau.

Als sie aber im Jahngymnasium ankam, hätten die ansonsten sehr hilfsbereiten Wahlhelferin nichts von der Regelung gewusst. Stattdessen sei sie nach einem Telefonat an das Briefwahllokal im Bürgercenter verwiesen worden.

Dort angekommen sei sie von zwei Frauen erneut zu zwei anderen Damen geschickt worden, erzählt die junge Frau. Diese wiederum erklärten: „Da hätten Sie eigentlich in ihrem Heimatlokal im Jahngymnasium wählen müssen.“

Nach einigem Hin und Her habe man ihr dann doch zugestanden, per Briefwahl im Bürgercenter zu wählen und gesagt: „Sie wählen jetzt hier, es kommt dann gleich jemand, der die Unterlagen abholt.“

Die Salzwedelerin machte also ihr Kreuz, unterschrieb die Briefwahlunterlagen, legte sie verschlossen auf einen Tisch, auf den die Damen sie verwiesen hatten – und ging. Obwohl ihr versichert worden sei, dass jemand die Unterlagen abholt, habe sie diese Person aber nie gesehen, betont die Studentin. Und so bleiben für sie gleich mehrere offene Fragen:

Ist ihre Stimme überhaupt je in der Briefwahlurne im Rathaus angekommen? Warum schienen gleich mehrere Wahlhelferinnen nicht über das Prozedere bei Briefwählern, die spontan im Heimatlokal wählen wollen, informiert? Und war ihre Stimme nach dem ganzen Hin und Her überhaupt gültig? Salzwedels Wahlleiter Matthias Holz kennt den Fall nur „gerüchteweise“. Zu den offen gebliebenen Fragen erklärte er: Der verschlossene Briefumschlag der Wählerin sei seines Wissens per Kurier zur Auszählung der übrigen 1500 Briefwahlstimmen gebracht und auch gezählt worden. „Mit Sicherheit sind keine Zettel irgendwo liegengeblieben“, betonte Holz. Auch ungültig sei die Stimme nicht. Denn: alle Briefwähler hatten am Wahlsonntag noch bis kurz vor 18 Uhr Zeit, ihre Unterlagen im Briefkasten am Rathaus einzuwerfen.

Ob die persönlich unterzeichneten Briefwahlunterlagen der jungen Wählerin aber tatsächlich bei der Auszählung angekommen sind, wollte Holz auf Nachfrage der Volksstimme nicht überprüfen lassen. „Da müsste sich die betreffende Person schon selbst an uns wenden“, erklärte er.

Zum wahrgenommenen Hin und Her in diesem Fall sagte Holz: Mit den Unterlagen sei jedem Briefwähler neben den weiteren Unterlagen ein Stimmzettel zugesandt worden. Die Regeln sähen vor, dass mit diesem Stimmzettel auch die Abstimmung bei der spontanen Entscheidung direkt zu wählen erfolgen musste. Das Prozedere bei der Ausrichtung der Stichwahl sei den ehrenamtlichen Helfern im Übrigen bekannt gewesen. „Es gab vorher Schulungen“ sagte Holz. Was genau sich im Fall der jungen Wählerin im Einzelnen ereignet hat, weiß der Wahlleiter nicht. Die geschilderten Ungereimtheiten hält er aber nicht für problematisch.

„Mir geht es nicht um den Vorwurf der Wahlmanipulation.“ – Betroffene Studentin

Für die junge Studentin ist der Fall damit trotzdem nicht einfach erledigt. Unter dem Strich bleibe ein dummes Bauchgefühl, sagte sie. „Mir geht es nicht darum, den Vorwurf einer Wahlmanipulation in den Raum zu stellen.“ Aber vieles sei ihr doch unprofessionell vorgekommen. „Ich will das einfach loswerden“, sagt die junge Frau. „Vor allem, weil es am Ende ja so knapp war.“

Für wen die Studentin abgestimmt hat, ist nicht bekannt. Nachdem aber im Wahllokal Pretzier zwei Wähler unrechtmäßig ihre Stimme abgegeben haben, und ein gehbehinderter Mann das Lokal im Jahngymnasium nur unter Schwierigkeiten erreichte, stehen mit dem aktuellen Fall bereits mindestens drei problematische Fälle zur Diskussion, die auch mindestens drei Stimmen ausmachen – im Zweifel exakt der Abstand, der Siegerin Sabine Blümel bei der Stichwahl von Amtinhaberin Sabine Danicke trennte.

Nachdem der Wahlausschuss die Gültigkeit des vorläufigen Endergebnisses bestätigt hat, hat Stadtrat Christian Franke (Bürgerbund/Grüne) angekündigt, Einspruch gegen das Ergebnis einzulegen. Nach Informationen der Volksstimme prüft wenigstens eine weitere Person einen Einspruch.

Damit es zu einer Überprüfung oder gar Neuwahl kommt, müsste der Stadtrat mindestens einem Einspruch zustimmen. Die Einspruchsfrist endet übrigens am Mittwoch, 25. März.

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[tab title=“25. März: SPD/Freie Liste kritisiert Aufklärungsversuche von Christian Franke im Stadtrat“]Volksstimme: Franke weist Lahne-Kritik zurück 

Salzwedel (zä) l Stadtrat Holger Lahne (SPD und Für Salzwedel) war Mittwochabend nicht gut auf seinen Kollegen Christian Franke (Bündnis 90/Grüne) zu sprechen. „Mich bewegen die Nachwehen der Wahl“, sagte Lahne, der von einem fairen Wahlkampf sprach, der „gesittet und vernünftig über die Bühne gegangenen ist“. Bereits das Ergebnis des ersten Wahlganges habe gezeigt, dass die „Bevölkerung eine andere Stadtpolitik wollte“. Er kritisierte Franke, der auf „unfaire Art und Weise“ mit seinen Bemühungen um eine Neuauszählung den ehrenamtlichen Wahlhelfern, die „einen ganzen Sonntag für einen Apfel und ein Ei“ arbeiten, unterstelle, nicht ordentlich gearbeitet zu haben.

„Ich lasse mich vor so manchen Karren spannen, aber vor den nicht“, wies Franke die Kritik zurück. Er habe immer gesagt, dass er den ehrenamtlichen Menschen keinen Vorwurf mache. Es gehe auch nicht um das Wahlergebnis, allerdings sollten die Menschen der Stadt mit dem Wahlergebnis ihren Frieden finden, begründete Franke in der Stadtratssitzung seinen Einspruch gegen das Wahlergebnis.

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[tab title=“25. März: Ende der Einspruchsfrist – Wahlleiter sieht keinen Handlungsbedarf“]

Volksstimme: Heute endet die Einspruchsfrist

Bislang sind zwei Einsprüche gegen das Ergebnis der Stichwahl um das Amt des Salzwedeler Bürgermeisters bei Gemeindewahlleiter Matthias Holz eingegangen. Aber es könnten noch mehr werden. Die Einspruchsfrist endet heute Nacht um 24 Uhr.

Salzwedel l Zwar hat der Gemeindewahlausschuss das vorläufige amtliche Endergebnis der Stichwahl vom 8. März – trotz eines Wahlverstoßes in Pretzier – am 10. März bei einer Gegenstimme bestätigt und festgestellt. Doch ob es dabei bleibt, ist noch nicht endgültig geklärt. Dies liegt vor allem an zwei Einsprüchen, mit denen sich derzeit Gemeindewahlleiter Matthias Holz zu befassen hat (die Volksstimme berichtete).

Stellungnahme gegenüber dem Stadtrat

Dazu muss er jeweils eine Stellungnahme abgeben, die dann in der Mai-Sitzung des Stadtrates der Hanse- und Baumkuchenstadt besprochen wird. Und das Gremium entscheidet letztlich auch, ob dem Einspruch stattgegeben wird oder nicht.

Es gibt einige Punkte, die bislang noch nicht ganz geklärt werden konnten. Matthias Holz geht allerdings weiter davon aus, dass keine Fehler gemacht wurden und die Wahl sowie die Auszählung der Stimmen ordnungsgemäß abgelaufen sind. „Es ist nichts Gravierendes passiert, worüber man sich Gedanken machen müsste“, sagte Holz im Gespräch mit der Volksstimme, der zudem im Kontakt mit der Kommunalaufsicht steht. Er sieht keinen Handlungsbedarf und will abwarten, ob am morgigen Donnerstag noch etwas Neues auf den Tisch kommt.

Denn noch bis heute 24 Uhr können Bürger ihre Zweifel am Ergebnis schriftlich einreichen. Ob noch in der Nacht zum Donnerstag der Briefkasten des Salzwedeler Rathauses geleert wird, konnte Holz gestern noch nicht sagen.

Wahlhelfer telefonisch nicht durchgekommen

„Meiner Meinung nach würde es auch ausreichen, am Donnerstag die Post entgegenzunehmen. Sollte dabei noch ein Einspruch enthalten sein, gehen wir davon aus, dass dieser noch vor 24 Uhr eingeworfen wurde.“ Wie dann letztlich verfahren wird, das entscheidet Holz heute gemeinsam mit seinem Team.

Ein Punkt, der immer wieder in der Hansestadt diskutiert wird, ist die Frage, warum es so lange gedauert hat, bis das Wahlergebnis aus Seeben (496 Wahlberechtigte, 201 abgegebene Stimmen) vorlag. „Das hat einen einfachen Grund: Die Wahlhelfer sind telefonisch nicht durchgekommen“, erklärte Holz. Deshalb hatten sich die Seebener entschlossen, die Unterlagen nach Salzwedel ins Rathaus zu bringen. Dort seien dann die Ergebnisse direkt ins System eingepflegt worden.

Neue Wahllokale ausreichend ausgeschildert

Von Befürwortern einer Neuauszählung der Bürgermeisterwahl wird auch die kurzfristige Verlegung zweier Wahllokale angeführt. Darüber seien nicht alle Wähler rechtzeitig informiert worden und deshalb möglicherweise nicht zur Wahl gegangen, lautet die Kritik. Eine Änderung betraf beispielsweise den Wahlbezirk 012. Anstatt in der Kindertagesstätte Max und Moritz waren die Wahlurnen in der benachbarten Lessing-Grundschule aufgestellt. „Wir hatten eine ausreichende Beschilderung angebracht, sodass jedermann in sein Wahllokal gehen konnte“, machte Holz gestern deutlich.

Ähnlich gelagert sei der Fall in Henningen. Dort hatte Ortsbürgermeisterin Christel Schneppel ein paar Tage vor der Stichwahl mitgeteilt, dass das Wahllokal „aus organisatorischen Gründen“ verlegt werden müsste. Hintergrund: Das Dorfgemeinschaftshaus war am Tag der Stichwahl, 8. März, belegt. Deshalb mussten die Wahlberechtigten im Feuerwehrhaus ihre Stimme abgeben. Auch dort sind laut Holz „entsprechende Beschilderungen“ vorgenommen worden.

Thema Briefwahl: „Das ist eine unendliche Geschichte“, bewertete Holz einen möglichen Einspruch zu diesem Thema. „Alle, die die Briefwahl beantragt haben, haben nach unseren Erkenntnissen die Unterlagen auch bekommen.“ Zudem betonte Holz, die Stadt hätte mehrfach darauf hingewiesen, sollte jemand keine Unterlagen zugeschickt bekommen haben, dann hätte er sich im Briefwahlbüro (Bürgercenter) melden und nachfragen können (Volksstimme vom 25. Februar). Wer Briefwahlunterlagen beantragen wollte, hätte dies im Briefwahlbüro gegen Vorlage eines gültigen Ausweises tun können.

Christian Franke (Bündnis 90/Grüne) kündigte gestern auf Anfrage seinen Einspruch an. „Er ist soweit fertig und ich werde ihn vermutlich heute, Dienstag, noch abgeben.

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[tab title=“2. April: Stadtrat soll am 29. April über Einsprüche beraten“] Volksstimme: Stadtrat entscheidet am 29. April

Salzwedel (zä) l Über die Einsprüche zur Stichwahl um das Amt des Salzwedeler Bürgermeisters wird der Stadtrat in seiner Sitzung am Mittwoch, 29. April, entscheiden. Dies bestätigte gestern Wahlleiter Matthias Holz auf Anfrage der Volksstimme.

Er arbeite momentan an seinen Stellungnahmen zu den Einsprüchen, die er „zeitgerecht bis zur Sitzung am 29. April“ vorlegen wolle. Entgegen anderslautenden Informationen tage der Gemeindewahlausschuss nicht bereits am kommenden Mittwoch. Vielmehr habe er, Holz, gestern die Mitglieder des Gremiums telefonisch darüber informiert, dass er sie am Mittwoch „eventuell braucht, um mich bei den Ermittlungen zu unterstützen“. Dies sei eine prophylaktische Maßnahme auch in Hinblick auf die Osterfeiertage gewesen, sagte Holz gestern.

Insgesamt sind vier Einsprüche gehen die Stichwahl innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen nach Bekanntgabe des amtlichen Endergebnisses im Rathaus eingegangen. Dabei soll es sich nach Informationen der Volksstimme durchgängig um Privatpersonen handeln, die ihre Bedenken zu Papier gebracht haben.

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[tab title=“7. April: Wahlleiter will Stichwahl neu auszählen“]

Volksstimme: Stichwahl wird neu ausgezählt

Salzwedel l Gegen den Rat der Kommunalaufsicht lässt nach Informationen der Volksstimme Gemeindewahlleiter Matthias Holz Mittwoch die Stimmzettel der Stichwahl um das Amt des Salzwedeler Bürgermeisters neu auszählen. Holz selbst war am Dienstag während des ganzen Tages nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Die Kommunalaufsicht vertritt die Rechtsauffassung, dass Holz` Befugnisse nicht so weit gehen, die verschlossenen Wahlunterlagen erneut zu öffnen.

Bei der Stichwahl am 8. März hatte sich Sabine Blümel gegen Amtsinhaberin Sabine Danicke mit drei Stimmen Vorsprung durchgesetzt. Insgesamt waren vier Einsprüche gegen das Wahlergebnis im Rathaus eingegangen.

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[tab title=“8. April: Wahlleiter stoppt Neuauszählung der Stichwahl“]Volksstimme: Holz stoppt Auszählung der Stimmzettel

Salzwedel (zä) l Entgegen seinem Plan, hat Gemeindewahlleiter Matthias Holz die erneute Stimmenauszählung der Stichwahl für das Amt des Salzwedeler Bürgermeisters gestoppt. Mittwoch am frühen Morgen teilte er mit, dass er sich der Rechtsauffassung der Kommunalaufsicht beugen wird. Die hatte ihm Dienstagabend mitgeteilt, dass seine Befugnisse für eine Auszählung nicht ausreichten.

Kommenden Dienstag will Holz die Fraktionsvorsitzenden über seine Stellungnahme zu den vier Einsprüchen informieren. Letztlich entscheidet dann darüber der Stadtrat in seiner Sitzung am 29. April.

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[tab title=“14. April: Wahlleiter schaltet Innenministerium ein“] Volksstimme: Stichwahl: Holz schaltet Innenministerium ein

Salzwedel l Rund 70 Minuten hat gestern Abend Gemeindewahlleiter Matthias Holz die Fraktionsvorsitzenden im Salzwedeler Stadtrat hinter verschlossenen Türen über seine Stellungnahmen zu den vier Einsprüchen im Zusammenhang mit der Stichwahl um das Bürgermeisteramt am 8. März informiert. Nach Informationen der Volksstimme hat Holz gestern das Innenministerium Sachsen-Anhalts eingeschaltet. Es soll die Sachverhalte prüfen und vermutlich eine Entscheidungshilfe geben. Trotzdem scheint es aber offenbar dabei zu bleiben, dass der Salzwedeler Stadtrat in seiner Sitzung am Mittwoch, 29. April, über die Einsprüche und damit über den Umgang mit der Stichwahl entscheiden wird.

Die Öffentlichkeit möchte der Gemeindewahlleiter am Mittwoch mit einer Pressemitteilung selbst über den aktuellen Stand informieren.

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[tab title=“15. April: Fraktionsvorsitzende vereinbaren Stillschweigen | Stadtrat tagt am 6. Mai“]Altmark-Zeitung: Geheimniskrämerei geht weiter

Salzwedel. Die Geheimniskrämerei um die vier Einsprüche gegen die Salzwedeler Bürgermeisterwahl vom 8.  März geht weiter. Vor dem 6. Mai werde die Öffentlichkeit nicht erfahren, ob die Einsprüche rechtlich ausreichend begründet sind oder nicht.

Dann werde während einer Stadtratssitzung „umfassend und öffentlich“ über die aktuelle Lage informiert, teilte Wahlleiter Matthias Holz gestern mit, nachdem er Dienstagabend die Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen über den aktuellen Sachstand bezüglich der Wahleinsprüche informiert hatte.

Nicht er selbst, sondern die Fraktionschefs hätten gewollt, dass diese Sitzung bis zum nächsten Stadtrat vertraulich behandelt wird. Holz habe gestern eine Pressemitteilung zu den Einsprüchen herausgeben wollen, aber die Fraktionsvorsitzenden hätten davon abgeraten. Daran will sich der Wahlleiter halten. Er hat das Innenministerium des Landes um eine „fachliche Einschätzung der Lage“ gebeten.

Matthias Holz war in die Kritik geraten, als bekannt wurde, dass er die Stimmen nachzählen lassen wollte (AZ berichtete). Die Kommunalaufsicht hatte das verhindert. Hintergrund ist der knappe Ausgang der Bürgermeisterwahl.

Sabine Blümel (Salzwedel-Land) hatte mit nur drei Stimmen Vorsprung gegenüber Amtsinhaberin Sabine Danicke gewonnen.

Sollten die Wahleinsprüche, wenn auch nur zum Teil, berechtigt sein, ist es möglich, dass in dem betroffenen Bereich doch noch einmal nachgezählt wird. Das könnte Pretzier betreffen, wo zwei Personen zur Wahl zugelassen waren und auch gewählt hatten, obwohl sie noch nicht lange genug in dem Ort wohnen. Selbst wenn diese beiden Pretzierer Sabine Danicke ihre Stimme gegeben hätten, wäre Sabine Blümel die Wahlsiegerin – wenn dann auch nur noch mit einer Stimme Vorsprung. Holz hatte in der vergangenen Woche angedeutet, dass an dem einen oder anderen Wahleinspruch „etwas dran“ sein könnte.

Die Kommunalaufsicht hält eine komplette Neuwahl für unwahrscheinlich. Denn im Falle des Falls würden nur die Stimmen nachgezählt, die in dem Wahllokal abgegeben wurden, für das der Einspruch berechtigt ist.

Von Ulrike Meineke

Link zur Altmark-Zeitung 

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[tab title=“16. April: Presse spricht von 3 als ungültig gewerteten Stimmen“] Volksstimme: Salzwedel steht vor Wiederholung der Bürgermeister-Wahl

Das Ergebnis der Stichwahl um den Bürgermeisterposten in Salzwedel steht zwar fest – ob es Bestand haben wird, ist noch ungewiss. Denn die Prüfung der Einsprüche hat drei ungültige Stimmen ergeben. Damit wäre der Vorsprung von Sabine Blümel dahin.

Salzwedel l Die Stichwahl am 8. März war mit großer Spannung erwartet worden, mit diesem Ergebnis hatte allerdings niemand gerechnet: Herausforderin Sabine Blümel (Wählergemeinschaft Salzwedel Land) siegte am Ende mit drei Stimmen gegenüber Amtsinhaberin Sabine Danicke (parteilos). Zwei Tage später stellte der Gemeindewahlausschuss bei einer Gegenstimme das amtliche Endergebnis der Wahl fest.

Verstoß gegen das Wahlgeheimnis
Dies geschah trotz eines Wahlverstoßes in Pretzier. Dort hatten zwei Personen zu Unrecht ihre Stimmen abgegeben. Grund: Sie waren nicht lange genug mit ihrem ersten Wohnsitz in der Hansestadt gemeldet, um wahlberechtigt zu sein. Diese beiden Stimmen allein hatten zum damaligen Zeitpunkt allerdings keine Relevanz für das Ergebnis.

Doch inzwischen hat sich die Situation verändert. Die Prüfung der Einsprüche gegen die Wahl hat ergeben, dass noch ein Verstoß gegen das Wahlgeheimnis hinzukommt. Im dazugehörenden Einspruch war moniert worden, die Frau hätte im Bürgercenter nicht geheim wählen können. Eine Einschätzung, der sich Gemeindewahlleiter Matthias Holz in seiner insgesamt sieben Seiten umfassenden Stellungnahme anschließt. Diese hatte er den Fraktionsvorsitzenden des Salzwedeler Stadtrats am Dienstagabend vorgestellt – hinter verschlossenen Türen. Inzwischen ist bekannt geworden, dass Holz das Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt um fachliche Einschätzung der Lage gebeten hat. Offensichtlich eine Vorsichtsmaßnahme, denn vor etwas mehr als einer Woche hatte ihn die Kommunalaufsicht des Altmarkkreises ausgebremst, als er heimlich eine Neuauszählung der Stimmen vornehmen wollte.

Vertreter verschiedener Stadtratsfraktionen hatten, nachdem sie von dem Vorhaben informiert worden waren, frühmorgens das Rathaus und den Wahlleiter aufgesucht, um sich von der Unversehrtheit der Wahlunterlagen zu überzeugen und ihre Kritik an dem Vorhaben loszuwerden (die Volksstimme berichtete).

Stadtrat muss am 6. Mai entscheiden
Der Stadtrat soll nun am Mittwoch, 6. Mai, über die Rechtmäßigkeit der Einsprüche entscheiden. „Bis dahin wird der Wahlleiter der gemeinsam beschlossenen Linie der Fraktionsvorsitzenden folgen und von weiteren Äußerungen zu diesem Themenkomplex absehen“, sagt Holz auf Anfrage.

Dem Salzwedeler Stadtrat stehen am 6. Mai mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. So kann er die Wahl für gültig erklären und die Einsprüche ablehnen. Oder das Gremium spricht sich für eine Neuauszählung der Stimmen aus. Womöglich kommt dann ein Ergebnis heraus, bei dem die ungültigen Stimmen keine Rolle spielen. Durch die drei ungültigen Stimmen kann nun aber das Endergebnis nicht endgültig festgelegt werden. Deshalb scheint die Hansestadt Salzwedel vor einer Wiederholung der Stichwahl zu stehen.

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Volksstimme: Drei ungültige Stimmen

Eines ist sicher: Eine Sabine hat die Bürgermeisterwahl in Salzwedel gewonnen. Unklar scheint nur der Nachname: Blümel oder Danicke?

Salzwedel l „Zum Inhalt sage ich nichts.“ Kurz und bündig fiel gestern Morgen die Antwort von Gemeindewahlleiter Matthias Holz auf die Frage der Volksstimme aus, welche Aussagen in seinen Stellungnahmen zu den vier Einsprüchen zu lesen sind und wie denn seine Gesamtbewertung aussieht. Auch die angekündigte Pressemitteilung fiel dürftig aus: „Die Fraktionsvorsitzenden und der Vorsitzende des Salzwedeler Stadtrates wurden am Dienstag, 14. April, von Wahlleiter Matthias Holz umfassend über den aktuellen Sachstand bezüglich der Wahleinsprüche informiert. Wie die Teilnehmer erfuhren, hat Matthias Holz am Montag, 13. April, das Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt um fachliche Einschätzung der Lage gebeten.“ Das hatte die Volksstimme bereits in ihrer gestrigen Ausgabe berichtet.

Stellungnahme auf sieben Seiten
Zudem sei auf Anraten von Stadtratsmitgliedern beschlossen worden, dass der Wahlleiter den Stadtrat und die Öffentlichkeit unter Berücksichtigung der Ladungsfrist informieren wird. Dies soll „umfassend über die aktuelle Lage“ geschehen. „Bis dahin wird der Wahlleiter selbstverständlich der gemeinsam beschlossenen Linie der Fraktionsvorsitzenden folgen und von weiteren Äußerungen zu diesem Themenkomplex absehen“, heißt es in der Pressemitteilung.

Dabei hatte Holz den Fraktionsvorsitzenden beziehungsweise deren Stellvertretern am Dienstagabend sein sieben Seiten umfassendes Manuskript, das der Volksstimme vorliegt, mit den Stellungnahmen zu den Einsprüchen vorgelegt und besprochen.

Zum Fehler im Wahlbezirk Pretzier – dort hatten zwei Einwohner Stimmzettel erhalten und in die Wahlurne geworfen, obwohl sie nicht hätten wählen dürfen – heißt es, dass der Wahlausschuss von diesem Vorfall Kenntnis genommen und entschieden hat, dass „eine Mandatsrelevanz auf Grund des tatsächlichen Endergebnisses nicht besteht“. Ein Verstoß gegen geltendes Wahlrecht ist das aber trotzdem.

Barrierefreiheit im Wahllokal Jahngymnasium: Die Bedienung des Fahrstuhls sei abgesichert worden. „Es wurden keine Fälle bekannt, dass Wähler von ihrem Wahlrecht in den beiden Wahllokalen keinen Gebrauch machen konnten.“ Insbesondere der in der Volksstimme benannte Wähler habe sein Wahlrecht im Wahllokal Jahngymnasium ausgeübt.

Eine junge Frau war während der Mittagszeit im Wahllokal Jahngymnasium mit ihren Briefwahlunterlagen erschienen mit dem Wunsch zu wählen. Sie wurde an das Bürgercenter verwiesen. Dort sei ihr angeboten worden, die Briefwahlunterlagen an einem separaten Schreibtisch an der Fensterfront im Foyer des Bürgerbüros auszufüllen. Die Wahlunterlagen seien von einem Mitarbeiter der Stadtverwaltung ins Rathaus befördert worden und dann ins Briefwahlergebnis eingeflossen.

Geheim ist nicht immer geheim
Im Einspruch war moniert worden, die Frau hätte nicht geheim wählen können. „Theo-retisch war eine Beobachtung der Wählerin von Innerhalb und Außerhalb möglich. Ob die Wählerin beim Ausfüllen der Unterlagen beobachtet worden ist, kann nicht gesagt werden“, schreibt Holz. Doch bereits die objektive Möglichkeit, dass sich der Wähler nicht unbeobachtet fühlen konnte, stellt einen Verstoß gegen den Grundsatz der geheimen und freien Wahl dar. „Ob die Wählerin mit den vorgefundenen Umständen einverstanden war, ist übrigens unerheblich. Denn die Wählerin kann auf das Prinzip der geheimen Abgabe ihrer Stimme nicht verzichten“, wird in der rechtlichen Einschätzung der Wahleinsprüche unter anderem ein Beschluss des Oberlandesgerichtes Celle zitiert.

Mit Blick auf die Einsprüche wegen der Verlegung der Wahllokale vom „Hort Max und Moritz“ in die Grundschule „G.E. Lessing“ sowie der Änderung des Wahllokals zur Stichwahl in Henningen macht Holz jeweils deutlich: „Es sind keine Fälle bekannt geworden, dass Wähler das Wahllokal nicht gefunden haben.“

Bekannt sei zudem ein Wahleinspruch, in dem eine Wählerin kritisiert, angeforderte Briefwahlunterlagen zur Stichwahl nicht erhalten zu haben. Sie habe laut Holz jedoch auf der Wahlbenachrichtigungskarte keine Kennzeichnung vorgenommen, dass ihr für die Stichwahl die Briefwahlunterlagen zugesendet werden sollten.

Nach Prüfung der Einsprüche liegen laut Gemeindewahlleiter Matthias Holz drei Wahlfehler vor. Zweimal wegen nicht wahlberechtigter Personen, einmal wegen des Verstoßes gegen das Wahlgeheimnis. Und jetzt wird es spannend, denn bekanntlich hatte Sabine Blümel die Stichwahl gegen Amtsinhaberin Sabine Danicke mit drei Stimmen Vorsprung gewonnen.

Die Fehler in Pretzier weisen laut Holz allerdings für sich genommen keine Mandatsrelevanz auf. Würde man davon ausgehen, dass diese zwei Wähler Sabine Blümel gewählt haben, wäre sie nach deren Abzug immer noch mit einer Stimme vorn. Geht man davon aus, dass beide Sabine Danicke gewählt haben, dann würde sich der Vorsprung Blümels auf fünf Stimmen erhöhen.

Nun komme aber noch der Verstoß gegen das Wahlgeheimnis im Bürgercenter hinzu. „Nimmt man zum Zwecke der Feststellung der Mandatsrelevanz an, dass diese drei mit Wahlfehlern behafteten Stimmen die Bewerberin Sabine Blümel gewählt hätten, dann herrschte Stimmengleichheit mit der Bewerberin Sabine Danicke. Es stünde nicht mehr fest, dass die Bewerberin Sabine Blümel die Wahl auch ohne die ungültigen Stimmen gewonnen hätte. Eine Mandatsrelevanz der drei Wahlfehler liegt damit vor. Insoweit sind die zulässigen Einsprüche begründet“, lautet das Fazit von Holz.

Und so sieht der weitere Fahrplan aus: Laut Holz soll der Stadtrat am 6. Mai über die Einsprüche entscheiden. Er hat mehrere Optionen: Er erklärt die Wahl für gültig und lehnt die Einsprüche ab. Oder das Gremium spricht sich für eine Neuauszählung der Stimmen aus. Womöglich kommt dann ein Ergebnis heraus, bei dem die ungültigen Stimmen keine Rolle spielen. Andernfalls bliebe: Der Stadtrat erklärt die Stichwahl für ungültig.

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[tab title=“17. April: Diskussion über Wiederholung der Briefwahl und Wahl in Pretzier“]Volksstimme: Erneute Wahl für 1800 Salzwedeler?

Salzwedel l Peter Fernitz, Fraktionsvorsitzender der CDU im Salzwedeler Stadtrat, war mächtig sauer. Zwar weilt er momentan in Berlin, den gestrigen Artikel der Volksstimme „Salzwedel vor Wahlwiederholung“ hatte er aber auf der Homepage dieser Zeitung gelesen.

Aufgeregt hat ihn dabei weniger der Umstand, dass die Volksstimme Details der Stellungnahme des Gemeindewahlleiters Matthias Holz veröffentlicht hat, sondern vielmehr dessen Aussage: „Während der Versammlung am Dienstag wurde von Seiten der Fraktionsvorsitzenden der Hinweis geäußert, dass diese Sitzung vertraulich zu behandeln ist.“

„Die Fraktionsvorsitzenden haben auf Wunsch von Herrn Holz Stillschweigen vereinbart“, sagt Fernitz. Es sei unglaublich, dass nunmehr der Eindruck entstehen könnte, „wir wollten etwas unter der Decke geheim halten“. Vielmehr sei das Gegenteil der Fall. Er habe das Gefühl, dass „aufgeregt nach einem Grund gesucht wird, die Wahl kaputt zu machen“.

Auch Wolfgang Kappler (Salzwedel Land) reagierte gestern verärgert. „Wir sind nicht die Buhmänner.“ Auch er wünscht sich mehr Offenheit, denn „wir wollen die Bevölkerung in dieser Frage mitnehmen“.

„Das ist nicht mein Thema“, sagt dagegen Martin Schulz (Bündnis 90/Grüne). Er habe keine Lust, sich da einzumischen. Er wisse nicht mehr, wer was beantragt habe.

Ähnlich äußerte sich Susann Meinecke (SPD und Für Salzwedel). „Das ist mir schnurz“, sagte sie der Volksstimme. Diese Frage sei „für mich total unwichtig“. Vielmehr habe man immer noch kein Ergebnis. Deshalb wolle man noch eine gewisse Frist abwarten, bis die Zeit reif dafür sei, etwas zu dem Thema zu sagen.

Stadtratsvorsitzender Gerd Schönfeld (Die Linke) kann die Aufregung nicht verstehen. Seiner Meinung nach herrschte darüber Einigkeit, zuerst einmal Stillschweigen zu vereinbaren. Man wollte das Statement des Innenministeriums abwarten. Deshalb habe man den Termin der Stadtratssitzung auch um eine Woche nach hinten verlegt. „Ich fand das ganz vernünftig“, sagte Schönfeld.

Am Dienstag findet erneutes Gespräch statt
Unverständnis zeigen Fernitz und Kappler auch darüber, dass sich Holz weigert, den Brief, den er an das Innenministerium geschickt hat, den Fraktionsvorsitzenden zur Verfügung zu stellen. Nach Informationen der Volksstimme soll es am Dienstag zu einem erneuten Gespräch zwischen dem Gemeindewahlleiter und den Fraktionsvorsitzenden kommen. Dabei dürfte das Vorgehen Holz` erneut Thema sein.

Inzwischen mehren sich die Anzeichen, dass mit einer Wiederholung eines Teils der Bürgermeisterwahl das Problem der drei ungültigen Stimmen gelöst werden könne. Die Wahlfehler lassen sich klar dem Wahllokal Pretzier (zwei unberechtigte Wähler) und der Briefwahl (Verletzung der geheimen Wahl bei einer Person) zuordnen. Das würde bedeuten, dass mehr als 1800 Wahlberechtigte erneut ihr Kreuz auf den Stimmzetteln abgeben müssten.

Allerdings muss diese Teil-Wiederholung binnen sechs Monaten nach der Stichwahl erfolgen. Ansonsten muss die komplette Stichwahl erneut erfolgen.

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Kommentar in der Altmark-Zeitung: Der Stadtrat kann gar nicht anders

Zwei Pretzierer haben gewählt, die das nicht durften. Und eine Briefwählerin kann nicht ausschließen, dass ihre Unterlagen vertauscht worden sind, weil sie sie an einen Wahlhelfer übergeben musste, da die Urne schon abgebaut war.

Das sind die relevanten Einsprüche zur Salzwedeler Bürgermeister-Stichwahl vom 8. März und damit die Fakten. Es geht also um drei Stimmen. Das Brisante daran ist ja, dass Sabine Blümel mit nur drei Stimmen Vorsprung gegen Amtsinhaberin Sabine Danicke gesiegt hatte.

Der Stadtrat wird am 6. Mai sicher nicht beschließen, es beim Wahlergebnis vom 8. März zu belassen. Die Politiker wollen auch Gewissheit und auf keinen Fall gegen geltendes Recht verstoßen. Auch wenn Wahlleiter Matthias Holz noch nicht sagen will, was in seiner Beschlussempfehlung stehen wird, so liegt das doch klar auf der Hand: Er wird empfehlen, dass in Pretzier neu gewählt wird und dass die Briefwähler nochmal ihr Kreuz machen müssen. Insgesamt würde das 1800 Wähler betreffen. Der Stadtrat wird dem folgen – eine andere Wahl hat er nicht wirklich. Die Alternative wäre, das Wahlergebnis vom 8. März für gültig zu erklären. Selbst wenn der Stadtrat das täte, was mehr als unwahrscheinlich ist, wäre das nicht das Ende der Fahnenstange. Dann nämlich könnten diejenigen, die Einspruch gegen die Stichwahl eingelegt hatten, klagen. Grünen-Stadtrat Christian Franke will zwar noch nicht sagen, ob er das tun würde, aber es wäre ganz klar die logische Konsequenz.

Es ist also alles offen. Niemand kann sagen, wie das Ergebnis am Ende aussehen wird, ob Sabine Blümel oder Sabine Danicke auf dem Chefsessel im Rathaus Platz nehmen werden.

Allerdings haben sich Wahlleiter Holz und die Fraktionsvorsitzenden mit ihrer Geheimniskrämerei keinen Gefallen getan. Sich nicht und Salzwedel nicht. Die Stadt ist in Aufruhr, das Image des Wahlleiters und damit der Rathaus-Bediensteten sowie der Politiker hat gelitten.

Man hätte mit jedem Detail offen umgehen müssen, und zwar von Anfang an. Die Wähler haben ein Recht darauf, zu jeder Zeit im Bilde zu sein. Die DDR-Zeiten sind lange vorbei. So gab es viel Raum für Spekulationen, für Anfeindungen, für Beschuldigungen, für Unsicherheit, für Frust. Das haben sich Holz und die Politiker zuzuschreiben. Und das war einfach nur unnötig.

Von Ulrike Meineke

Link zur Altmark-Zeitung [/tab]

[tab title=“21. April: Diskussion über Klage gegen mögliche Stadtratsentscheidung“]Volksstimme: Stichwahl in Salzwedel: Insider rechnen mit Klage

Salzwedel (zä) l Am 6. Mai entscheidet der Salzwedeler Stadtrat über die Gültigkeit der Stichwahl. Nach Volksstimme-Informationen stellte Gemeindewahlleiter Matthias Holz den Fraktionsvorsitzenden drei Vorschläge vor: Darin geht es um Neuauszählung von Stimmen, die Bewertung der vorgebrachten Einsprüche und um eine eventuelle Neuwahl. Insider gehen indes davon aus, dass entweder die Befürworter von Sabine Blümel oder die von Sabine Danicke den Klageweg beschreiten werden.

Link zur Volksstimme[/tab]

[tab title=“24. April: Stadtrat tagt am 6. Mai – selbst komplette Neuwahl nicht mehr ausgeschlossen“]Altmark-Zeitung: Neuwahl nicht mehr ausgeschlossen 

Wahlpannen: Stadt in der Zwickmühle

Salzwedel. Die Pannen bei der Bürgermeister-Stichwahl Danicke / Blümel vom 8.  März in Salzwedel bringen die Stadträte in echte Zwickmühlen.

Seit gestern wissen sie, dass sie zwischen verschiedenen Möglichkeiten entscheiden können, die vom Nachzählen der Stimmen bis hin zu einer kompletten Bürgermeister-Neuwahl reichen.

Wenn sich die Stadträte am 6. Mai im Kulturhaus treffen, werden sie insgesamt sieben Beschlussvorlagen auf dem Tisch haben. Hintergrund sind die Pannen in Pretzier und bei der Briefwahl. In Pretzier hatten zwei Bürger gewählt, die noch nicht lange genug im Ort wohnen und nicht hätten wählen dürfen, und in der Stadt beklagte eine Briefwählerin, dass sie ihre Unterlagen einer Wahlhelferin in die Hand drücken musste und nicht in die Urne stecken konnte. Hier sei Manipulation möglich gewesen.

Eine Möglichkeit für den Stadtrat ist, dass Pretzier und die Briefwahl noch einmal nachgezählt werden. Ist das Ergebnis das gleiche oder der Stimmenabstand zwischen den Kontrahentinnen ähnlich dünn (Sabine Blümel hatte bei der Stichwahl am 8. März mit nur drei Stimmen Vorsprung gegen Amtsinhaberin Sabine Danicke gesiegt), muss sich der Stadtrat auf den 27. Mai vertagen. Dann wäre zu entscheiden, ob die Stichwahl vom 8. März komplett noch einmal nachgezählt wird, in der Hoffnung auf ein klares Ergebnis – oder eben nicht.

Möglichkeit Nr. 2: Wenn der Stadtrat am 6. Mai die Wahl in Pretzier und die Briefwahl für ungültig erklärt, müssen die Pretzierer und die Briefwähler noch einmal wählen. Das muss laut Gesetz innerhalb eines halben Jahres nach der Hauptwahl, die am 22. Februar mit fünf Kandidaten gelaufen ist, geschehen. Letzter Termin wäre folglich Sonntag, 16. August. Doch das ist wegen diverser möglicher Einspruchs- und Klagefristen nicht zu schaffen.

Für solche Fälle sieht der Gesetzgeber eine komplette Neuwahl vor. Das würde bedeuten, dass das ganze Prozedere von vorn beginnt. Alle Kandidatinnen und Kandidaten, auch neue, könnten sich noch einmal bewerben.

Eine weitere Möglichkeit für den Stadtrat ist, das Ergebnis der Stichwahl Blümel / Danicke vom 8. März ohne Wenn und Aber anzuerkennen. Damit würden die Kommunalpolitiker aber die Einsprüche (Pretzier, Briefwahl) ignorieren, was sicherlich Klagen zur Folge hätte.

Von Holger Benecke

Link zur Altmark-Zeitung[/tab]

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Mein Einspruch zum festgestellten Wahlergebnis              Der Einspruch als PDF

Um für Aufklärung zu sorgen, habe ich die an mich herangetragenen Fehler in einem Einspruch zum Wahlergebnis zusammengefasst. Dadurch wurde die Möglichkeit geschaffen, die Wahlpannen durch den Wahlleiter überprüfen zu lassen.

Nach aktuellen Informationen (Stand 25. April) wurde mein Einspruch vom Wahlleiter in teilen anerkannt. Die Wahlpannen sind ergebnisrelevant und es gibt 3 ungültige Stimmen, wodurch unklar ist, wer aus der Wahl als Sieger hervorgegangen ist.

Konkrete Inhalte des Einspruchs

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[tab title=“Fehler im Wahlbezirk Pretzier“] Im Wahllokal Pretzier haben zwei Personen gewählt, die dazu nicht berechtigt waren. Diese Stimmen wurden als gültig gewertet, wodurch §36 (4) KWG LSA: „Eine Stimmabgabe ist ungültig, wenn sie […] mit einem sonstigen wesentlichen Mangel behaftet ist.“, verletzt wurde. Somit ist, anders als in §36 (2) KWG LSA und §57 (1) KWO LSA gefordert, nicht festzustellen wie viele gültige Stimmen auf den jeweiligen Bewerber entfallen sind. Obwohl dieser Vorfall im Protokoll des Wahlvorstands vermerkt wurde, wurde widerrechtlich ein Ergebnis festgestellt.

Dem Wahlausschuss war dies bekannt, jedoch wurde es ohne Konsequenzen hingenommen, obwohl die Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen, sowie auch die auf die beiden Kandidatinnen abgegebenen Stimmen, falsch angegeben ist. Die Ergebnisrelevanz wurde pauschal und ohne Prüfung abgesprochen. Die Nutzung der Möglichkeit der Prüfung, ob dieser Fehler tatsächlich nicht ergebnisrelevant ist, ist bei einem festgestellten Ergebnis mit Stimmen- Unterschied von 3 Stimmen (0,038 Prozent) zwischen den Bewerbern, jedoch geboten, da sich der Stimmen-Unterschied durch die beiden fälschlicherweise als gültig gewerteten Stimmen auf nur eine Stimme reduzieren könnte. Eine Nachzählung aller abgegebenen Stimmen, der Gültigen und Ungültigen, sowie eine Auswertung der Wahlprotokolle der einzelnen Wahlvorstände, ist der einzige Weg, um abschließend festzustellen, wie groß die Auswirkungen dieses Fehlers tatsächlich sind.

Doch selbst durch eine Nachzählung lässt sich das Problem des nicht festzustellenden Wahlergebnisses im Wahlbezirk Pretzier nicht lösen. Dies hat Auswirkungen auf das Gesamtergebnis, da die genaue Stimmen-Anzahl der Bewerber, anders als in §69 KWO LSA gefordert, ebenfalls nicht festzustellen ist. [/tab]

[tab title=“Barrierefreiheit im Wahllokal Jahn-Gymnasium“] Bei frühere Wahlen war Barrierefreiheit im Wahllokal Jahn-Gymnasium stets gegeben. Es ist ein Fahrstuhl vorhanden, um in das Wahllokal im ersten Stock zu gelangen. Ein Wahlhelfer stand früher unten vor der Eingangstür und hatte den Schlüssel für den Fahrstuhl, über den Person mit körperlicher Beeinträchtigung in das Wahllokal gelangen konnten. Wähler mit körperlicher Beeinträchtigung konnten sich darauf verlassen, dass die Möglichkeit der Stimmenabgabe im Wahllokal besteht. Auf der Wahlbenachrichtigungskarte war folgerichtig kein gesonderter Hinweis für Wähler mit körperlicher Beeinträchtigung.

Jedoch konnte bei der Stichwahl am 8. März der barrierefreie Zugang zum Wahllokal nicht gewährleistet werden, §13 (2) KWO LSA ist berührt: „Die Wahllokale sollen so gelegen sein, dass den Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird und der Zugang auch Personen mit einer körperlichen Beeinträchtigung möglich ist.“. Die in §35 (1) KWG LSA geforderte Öffentlichkeit der Wahl war im Wahllokal Jahn-Gymnasium zumindest zeitweise nicht sichergestellt.

Wähler (u.a. Herr Uwe Bastian) haben in der Volksstimme die Tatsache des Fehlen der Zugänglichkeit bestätigt, auch wenn sie selbst – zum Teil nur mit Hilfe – das Hindernis überwinden und wählen konnten.[/tab]

[tab title=“Abweisung im Wahllokal Jahn-Gymnasium / Fehler im Briefwahlbüro Bürger-Center“] Ausweislich der Zeitung „Salzwedeler Volksstimme“ vom 21. März 2015 ist amtsbekannt, dass ein Wähler im Wahllokal Jahn-Gymnasium mit seinen unausgefüllten Briefwahl-Unterlagen abgewiesen wurde und stattdessen auf das Briefwahlbüro im Bürger-Center verwiesen wurde. Dabei hätte der Wähler selbstverständlich in seinem Wahllokal wählen können, wenn man ihm die Briefwahlunterlagen abgenommen und es entsprechend im Protokoll vermerkt hätte.

Im Briefwahlbüro im Bürgercenter musste festgestellt werden, dass die Briefwahl-Wahlurne im nicht bis 18 Uhr vorhanden war. Sie war seit mindestens 13 Uhr nicht mehr vor Ort.

Ebenso befanden sich am Wahltag im Briefwahl-Büro des Bürger-Centers keine Wahlkabinen mehr, die eine geheime Wahl für Briefwähler ermöglicht hätten, wie es §56 (5) KWO LSA vorsieht: „Die Gemeinde hat zu diesem Zweck eine oder mehrere Wahlkabinen aufzustellen oder einen besonderen Raum verfügbar zu halten, damit der Stimmzettel unbeobachtet gekennzeichnet und in den Wahlumschlag gelegt werden kann.“. Die davon tangierte Person war so gezwungen ihre Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro ohne Wahlkabine auszufüllen. Eine unbeobachtete Kennzeichnung des Stimmzettels wurde so erschwert. Auch dies ist amtsbekannt, wie aus der Salzwedeler Volksstimme zu entnehmen ist.

Da die Briefwahl-Urne nicht mehr vorhanden war, ist die Person verunsichert darüber, ob Ihre Briefwahlunterlagen noch den Weg zur Auszählung gefunden haben. Hier ist die Prüfung, ob die Unterlagen aufzufinden sind, ein erster wichtiger und zwingender Schritt zur Aufklärung. Der Wahlleiter hätte vertraulichen Kontakt mit der Person aufnehmen müssen, da die Person nicht namentlich in der Öffentlichkeit erwähnt werden möchte.[/tab]

[tab title=“Änderung des Wahllokals von „Hort Max und Moritz“ in „Grundschule G.E.Lessing““]Wie mir mitgeteilt wurde, stand auf den Wahlbenachrichtigungskarten für den Stimmbezirk, welche den Namen „Grundschule G.E.Lessing“ trägt, als Wahllokal der „Hort Max und Moritz“ (befindet sich in der Ernst-Thälmann-Straße 77). Das Wahllokal am Wahltag war jedoch die Grundschule G.E.Lessing (befindet sich in der Ernst-Thälmann-Straße 81). Dass jedenfalls auch bei der Stichwahl noch ein paar Bürger den Weg zum Hort gegangen sind, zeigt sich daran, dass dort vereinzelt kleine Trauben von Wählern vor dem Hort gesehen wurden. Ob alle Wähler das Wahllokal Grundschule G.E. Lessing als ihr Ersatzwahllokal erkannt haben, ist zweifelhaft, zumal im Hort – wie aus Hinweisen aus der Bevölkerung zu entnehmen ist – kein ausreichender Hinweis auf das Wahllokal „Grundschule G.E.Lessing“ angegeben war.

Gemäß §16 (1) KWO LSA hat die Gemeinde bis „spätestens am 25. Tage vor der Wahl […] jeden Wahlberechtigten, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist“ über die Wahl zu benachrichtigen. Weiter heißt es in der KWO LSA: „ Die Mitteilung (Wahlbenachrichtigung) enthält […] das Wahllokal“. Die Veränderung des Wahllokals wurde aber nicht jedem Wahlberechtigten angezeigt. Eine Veröffentlichung über die Tagespresse ist nicht ausreichend, da diese nicht alle Wähler erreicht.

Gemäß §38 KWO LSA sind spätestens am 6. Tage vor der Wahl Beginn und Ende der Wahlzeit sowie die Wahlbezirke und die Wahllokale öffentlich bekannt zu machen. In der „Wahlbekanntmachung für die Landrats- und Bürgermeisterwahl am 22. Februar 2015 in der Hansestadt Salzwedel“, mit Datum vom 5. Februar 2015, wurde keine Veränderung der Örtlichkeit des Wahllokals im Wahlbezirk „Grundschule G.E.Lessing“ hingewiesen. Vielmehr heißt es in Punkt 2 der Bekanntmachung: „In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 28. Januar 2015 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die wahlberechtigte Person wählen kann.“. Diese Aussage ist für des Wahlbezirk „Grundschule G.E.Lessing“ nicht zutreffend.[/tab]

[tab title=“Änderung des Wahllokals zur Stichwahl in Henningen“]

Eine Änderung des Ortes für das Wahllokal fand – ausschließlich für die Stichwahl – im Wahlbezirk Henningen statt. Während die Hauptwahl korrekterweise, wie in den Wahlbenachrichtigungen angegeben, im Dorfgemeinschaftshaus (Dorfstraße 29 A in Henningen) stattfand, wurde die Stichwahl in der Feuerwehr (Dorfstraße 17 in Henningen) durchgeführt. Eine rechtzeitige Benachrichtigung aller Wahlberechtigten über die Wahlbenachrichtigungskarte gemäß §16 (1) KWO LSA fand hier ebenfalls nicht statt.

Gemäß §38 KWO LSA sind spätestens am 6. Tage vor der Wahl Beginn und Ende der Wahlzeit sowie die Wahlbezirke und die Wahllokale öffentlich bekannt zu machen. Anstelle der Aufzählung der Wahlbezirke mit ihrer Abgrenzung und ihren Wahllokalen kann auf die Angaben in der Wahlbenachrichtigung verwiesen werden. Die öffentliche „Wahlbekanntmachung für die Bürgermeisterstichwahl am 8. März 2015 in der Hansestadt Salzwedel“, veröffentlicht am 27. März 2015, enthält in Punkt 3 aber nur den Hinweis: „In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten für die erste Wahl übersandt worden sind, waren der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem sie wählen konnten. Dort können sie auch bei der Stichwahl ihre Stimme abgeben.“. Einen Hinweis zur Veränderung des Wahllokals im Wahlbezirk Henningen gibt es nicht.

Es ist, wie bei der Veränderung des Wahllokals „Hort Max und Moritz“/„Grundschule G.E.Lessing“ fraglich, ob diese Information alle Wahlberechtigten erreicht hat.[/tab]

[tab title=“Fehlende Zusendung angeforderter Briefwahl-Unterlagen zur Stichwahl“]Mehrere Personen geben an, dass sie trotz entsprechender Kennzeichnung auf der Wahlbenachrichtigungskarte für die Stichwahl keine Briefwahlunterlagen zugesendet bekommen haben. Neben Personen, die durch fehlende Zusendung von Briefwahlunterlagen die Möglichkeit der Wahl im Wahllokal am Wahltag nutzen konnten, gibt es mindestens einen Fall indem dies laut eigener Aussage nicht geschah. Ich verweise auf den separat eingereichten Wahleinspruch der betroffenen Person.[/tab]

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Videostatement zu den vom Wahlleiter anerkannten Wahlpannen

https://www.youtube.com/watch?v=9thzsE__lOg